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Buchhalter-Rheine *, Ihr Buchhalter * für Rheine und Umgebung

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Unsere Leistungen:
– Sortierung und Ordnen von Buchungsunterlagen
– Kontierung und Buchung der laufenden Geschäftsfälle
– Digitales
– Belegbuchen/Belegarchivierung
– Zahlungsverkehr
– Debitoren-/Kreditorenüberwachug
– Mahnwesen
– Kontenabstimmung
– Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, oder Weiterbearbeitung durch eine Fachkraft

Buchhalter-Rheine * - Geschichte der Buchführung

Wer Geschäfte macht, muss auch Aufzeichnungen darüber führen – das ist für uns heute selbstverständlich. Und war es sogar schon in der Antike und im Mittelalter. Viel benötigt man nicht für eine einfache Form der Buchführung: Eine Unterlage und etwas zu Schreiben. Bis ins Mittelalter hinein übte man diese recht einfache Form der Buchführung aus, indem lediglich die Einnahmen und Ausgaben gelistet wurden. Italienische Kaufleute entwickelten im 13. Jahrhundert das System weiter. Sie setzten nicht nur die Verwendung der arabischen Ziffern (im Gegensatz zu den bisherigen römischen) durch. In ihren Hauptbüchern verzeichneten sie außerdem jeden Geschäftsvorfall zweimal, und nicht nur einmal – und zwar jeweils einmal auf der Soll-, und einmal auf der Haben-Seite: Das System der doppelten Buchführung war geboren. Im Zuge der Moderne und des Industriezeitalters gerät die Buchhaltung in den Blickpunkt der Gesetzgebung und wird zunehmend reglementiert. Dazu zählt 1794 die Festschreibung der allgemeinen Bilanzierungspflicht für Unternehmen.
Einen weiteren Entwicklungsschub für die Buchhaltung stellte die Technologisierung der Gesellschaft dar. Maßgeblich war die Erfindung der Schreibmaschine 1821. Statt handschriftlicher Eintragungen konnten Geschäftsvorfälle nun maschinell auf Buchungsblättern erfasst werden.
1937 kam es zur Aufteilung der Buchhaltung in die heutigen 4 Teilbereiche: Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Statistik und Planungsrechnung. Mit der Entwicklung des ersten Computers 1941 eröffneten sich auch für die Buchhaltung neue Wege der Aufzeichnung und Verwaltung. Weg von der maschinellen Buchungsmaschine hin zur elektronischen Datenerfassung am PC: Erste Buchhaltungsprogramme kommen auf den Markt. Sie werden anfangs über Installations-Disketten und (später) –CDs lokal auf den Rechnern installiert.Das Internet markierte 1982 einen weiteren Meilenstein. Durch onlinebasierte Buchhaltungsprogramme wurde es möglich, Daten unabhängig vom Standort in der „Cloud“ zu speichern. Digitalisierung und Automatisierung geben nun auch die Richtung für die Weiterentwicklung von Buchhaltungsprogrammen vor: Die Zukunft liegt in der sukzessiven Automatisierung und weiteren Vereinfachung von Buchhaltungsvorgängen.

Wünschen Sie sich mehr Zeit für das laufende Tagesgeschäft?

Wir, als Buchhalter-Rheine *, haben es uns zur Aufgabe gemacht, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) durch unsere kompetente Dienstleistung zu entlasten und zu unterstützen.

Der Buchhalter-Rheine * übernimmt die Verbuchung laufender Geschäftsfälle und erstellt Lohn- u. Gehaltsabrechnungen, egal ob Start-up, Solo-Selbständiger, Freiberufler. Kleinstbetrieb oder mittelständisches Unternehmen, wir sind in allen steuerlichen und finanziellen Fragestellungen für Sie da.

Der Buchhalter-Rheine * ist Ihr zuverlässiger Partner, welcher Ihnen den Rücken freihält, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

 
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Buchhalter-Rheine * - Ihr kompetenter Partner

Als Buchhalter-Rheine * können wir Ihnen als optimaler Partner zur Seite stehen. Die Zukunft ist digital – davon sind wir überzeugt. Daher setzen wir auf digitale Innovationen, um Ihnen die bestmögliche Beratung geben zu können. Versteckte Kosten gibt es beim Buchhalter-Rheine * nicht. Durch unserer Honorarpauschalen wissen Sie immer, was wir für unsere Standardleistungen berechnen – einfach und transparent. Nie mehr Zettelwirtschaft: Der Buchhalter-Rheine * hilft Ihnen dabei, viele Verwaltungsaufgaben in Ihrem Unternehmen zu digitalisieren – so sparen Sie Zeit und steigern gleichzeitig Ihre Effizienz. Persönlicher Kontakt und individuelle Begleitung entsprechend der Bedürfnisse unserer Mandanten: Für den Buchhalter-Rheine * selbstverständlich! Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vorausschauende Planung. Aus den Zahlen der Vergangenheit die richtigen Schlüsse für die Zukunft ziehen – so verstehen wir als Buchhalter-Rheine * moderne Buchhaltung* * Alle auf unserer Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten werden im Rahmen des § 6.3/4 StBerG ausgeführt. Für alle steuerberatenden Tätigkeiten, arbeiten wir als Buchhalter-Rheine * mit einem renommierten Steuerbüro aus Osnabrück zusammen. Somit können wir uns komplett um Ihre Belange kümmern.

Unsere Dienstleistungen:

Nach Erfassung und Verarbeitung der Belege stellen wir Ihnen auf Wunsch, eine detaillierte Auswertung zu Verfügung. Wir liefern die notwendigen Zahlen für das Erstellen der Bilanz und der Gewinn/Verlustrechnung.

Auf Wunsch stellen wir Ihrem Steuerberater die Daten zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung.

Das heißt: dienen und leisten. Dabei ist uns wichtig:
– Sie brauchen keinen Hol- und Bringservice mehr, denn wir liefern Lösungen und kein Papier.
– Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Unterlagen zur Buchung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle vorbereiten.
– Nach der Erfassung der Buchungsdaten, erfolgt eine interne Kontrolle der Datensätze. Die angesprochenen Konten werden auf Plausibilität abgestimmt.
– Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen und halten Rücksprache
– Wir beraten² nur Sachverhalte, die wir genau verstanden haben
– Wir beraten² nur im Rahmen geltender Gesetze.
– Termingerechte Bearbeitung Ihrer Buchhaltung*

RECHTLICHER HINWEIS:

* Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten werden im Rahmen des § 6.3/4 StBerG ausgeführt. Für alle steuerberatende Tätigkeiten, arbeiten wir mit einem renommierten Steuerbüro aus Osnabrück zusammen. Somit können wir uns komplett um Ihre Belange kümmern. Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung. Ein anderer wichtiger Punkt dabei ist auch, dass Ihre Unterlagen das Haus nicht verlassen und Sie diese jederzeit griffbereit vorliegen haben. ² Hinweis: Wir führen keine steuerliche und rechtliche Beratung durch. Neben der Berechnung und Erstellung von laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch folgende Leistungen im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG: – Erstellung der geschätzten Beitragsschuld – Erstellung von Lohnsteueranmeldungen – Erstellung von Beitragsnachweisen für die Sozialversicherungen – Erstellung der Meldung für die Berufsgenossenschaft – An-/Abmelden Ihrer Mitarbeiter/innen sowie Jahresmeldungen für Krankenkassen – Ausstellen notwendiger Bescheinigungen
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