Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Buchhalter *?
Warum sollten Sie uns als Buchhalter * vertrauen und nicht einen Steuerberater aufsuchen?
Es ist nicht immer leicht, bei ähnlichen oder verwandten Berufen den Durchblick zu behalten – insbesondere, wenn man selber nicht in dem Bereich tätig ist.
Buchhalter * und Steuerberater unterscheiden sich durch den Aufgabenbereich bzw. durch den Zuständigkeitsbereich. Diese sind u.a. im Steuerberatungsgesetz (StBerG) festgelegt.
Der Steuerberater
Unterscheidet sich durch einen größeren Aufgabenbereich und leider auch durch höhere Kosten als die eines Buchhalter *. Steuerberater arbeiten nach einer Gebührentabelle, die von der Art und Umfang der jeweilig ausgeführten Tätigkeiten abhängt.
Durch die umfassende Beratung und Vertretung in steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Bereichen, ergibt sich ein breites Aufgabenspektrum fĂĽr den Steuerberater.
Da die betriebswirtschaftliche Beratung auch zum Alltag vieler Steuerberater zählt, kommen folgende Aufgabenbereiche noch hinzu:
• Rechnungswesen und Controlling
• Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse
• Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
Das Wissen eines Steuerberaters ist ebenso bei Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen gefragt. Auch als Treuhänder, Mediator, Testamentsvollstrecker oder Insolvenzverwalter kommen Steuerberater zum Einsatz. Daher sind viele Steuerberater schon mehr Unternehmensberater, als Fachleute, die sich um die alltäglichen arbeiten in der Buchhaltung kümmern.
In vielen Kanzleien sind mittlerweile mehr Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsjuristen, als Steuerfachangestellte zu finden. Auch gibt es Steuerkanzleien, die wenig bis gar keine Buchhaltung mehr anbieten, da es sich nicht mehr lohnt. Es sei denn, der Mandant ist ein „Großer“
Der Buchhalter *
Der Aufgabenbereich eines Buchhalters * ist begrenzter, als der eines Steuerberaters. Zu den wichtigsten Unterschieden gehört vermutlich, dass ein Buchhalter * nicht ermächtigt ist, einen Jahresabschluss oder eine Steuererklärung zu machen. Zwar darf der Buchhalter * die Steuererklärung vorbereiten, doch entweder der Unternehmer selbst, oder ein Steuerberater muss den Jahresabschluss bzw. die Steuererklärung aufstellen.
Der Buchhalter * kann mit Pauschalen und Stundenlöhnen rechnen und ist somit die kostengünstigere Alternative.
Die Aufgabe der Buchhaltung* ist die Dokumentation aller sogenannten Geschäftsvorfälle, also Vorgänge, die das Vermögen des Unternehmens betreffen. Das sind alle Rechnungseingänge und -ausgänge. Ein konkretes Beispiel hierfür sind Lohnzahlungen. Diese Aufgaben erledigen auch in einem Steuerbüro die Buchhalter*innen oder Sachbearbeiter/Steuerfachangestellten*innen. Somit gewährleisten Buchhalter*innen die reibungslose Organisation des Finanz- und Rechnungswesen. Die Geschäftsfälle werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung* (GoB) und handelsrechtlichen Vorschriften, also gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB), bearbeitet.
Buchhalter* müssen sich daher nicht unbedingt im Steuerrecht auskennen, doch häufig sind sie trotzdem damit vertraut und können in gewissem Umfang auch steuerliche Ratschläge geben.